Entscheid vom 03.07.2019 · Kanton GR

BGer 1C_476/2018

Teilweise gutgeheissen

Die Erschliessung eines Bauvorhabens innerhalb der Bauzone ist hinreichend, wenn die Zufahrt für Benutzer und öffentliche Dienste verkehrssicher gewährleistet ist; VSS-Normen sind dabei als Orientierungshilfe, nicht als starre Vorgabe zu verstehen. Kosten für das Baueinspracheverfahren dürfen der einsprechenden Person nur bei…

BGer 1C_476/2018 vom 03.07.2019 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Weitere Entscheide dazu

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.