Der gestützt auf § 42 Abs. 1 VGPR/AG angeordnete Ausschluss der Rechtsstillstandsfristen in Stimmrechtsbeschwerden verletzt weder übergeordnetes Recht noch Art. 9 BV; die fünftägige Beschwerdefrist läuft auch während des COVID-19-bedingten Fristenstillstands nach der COVID-19-Verordnung vom 20. März 2020 weiter, sofern das kantonale…
BGer 1C_409/2020 vom 16.11.2020 (Abgewiesen)Themenfeld
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_250/2026Die Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
- VGer ZH VB.2026.00365Ein Stimmrechtsrekurs gegen Verfahrensfehler in der Gemeindeversammlung setzt nach § 21a Abs. 2 VRG voraus, dass die Rüge bereits an der Versammlung selbst erhoben wird; wer dies unterlässt, verwirkt sein Beschwerderecht. Die Nichtzulassung eines Antrags durch die Versammlungsleitung ist eine verfahrensrechtliche Frage, weshalb die…
- VGer AG WBE.2025.252Eine Gestaltungsplanpflicht (§§ 4a Abs. 1, 4c Abs. 1 BNO) beschränkt sich nicht auf neue Überbauungen, sondern erfasst auch den Abbruch bestehender Gebäude im Gestaltungsplanperimeter; ohne rechtskräftigen Gestaltungsplan, der den Abbruch legitimiert, darf keine Abbruchbewilligung erteilt werden. Übergangsrechtlich ist bei hängigen…
- BGer 1C_325/2024Nachbargemeinden sind zur Beschwerde legitimiert, wenn sie durch ein Bauvorhaben in spezifischen hoheitlichen Aufgaben oder in der Wahrnehmung eines gewichtigen öffentlichen Interesses (z. B. Schutz der Bevölkerung vor nächtlichen Lärmimmissionen) betroffen sind, selbst wenn nicht die Mehrheit der Bevölkerung direkt betroffen ist.
- BGer 1C_313/2025Die Baubewilligung für zwei Villen auf einer Parzelle in der Bauzone des Mont-sur-Lausanne ist rechtmässig, da keine geschützten Biotope oder bemerkenswerte Bäume betroffen sind, die Abwägung der Interessen zugunsten der Bauherrin ausfiel und die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BGer 1C_301/2025Die Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aufgrund kantonaler Kriterien und örtlicher Gegebenheiten Gesamtbetrachtend bejaht wird.
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.