Bestimmung · 1 Entscheid

§ 42 Abs. 1 VGPR

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Entscheide zu § 42 Abs. 1 VGPR

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  1. BGer 1C_409/202016.11.2020 · AbgewiesenDer gestützt auf § 42 Abs. 1 VGPR/AG angeordnete Ausschluss der Rechtsstillstandsfristen in Stimmrechtsbeschwerden verletzt weder übergeordnetes Recht noch Art. 9 BV; die fünftägige Beschwerdefrist läuft auch während des COVID-19-bedingten Fristenstillstands nach der COVID-19-Verordnung vom 20. März 2020 weiter, sofern das kantonale…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.