Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts Nidwalden auf, weil die Vorinstanz die Einstellung der Bauarbeiten nach dem 24. August 2017 nicht hinreichend gewürdigt und damit das rechtliche Gehör sowie die Begründungspflicht verletzt hat. Die Sache wird zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
BGer 1C_269/2020 vom 27.10.2020 (Gutgeheissen)Themenfeld
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.