Entscheid vom 20.02.2012

BGer 1C_211/2011

Abgewiesen

Die Einzonung von Parzellen in eine Ferienhaus-Weiler-Zone ist unzulässig, wenn die Lärmimmissionen durch Beschneiungsanlagen die Planungswerte nach Art. 24 Abs. 1 USG überschreiten und keine planerischen, gestalterischen oder baulichen Massnahmen zur Einhaltung dieser Werte vorgesehen sind. Eine Interessenabwägung ist in diesem Fall…

BGer 1C_211/2011 vom 20.02.2012 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.