Eine Ausnahmebewilligung für den Umbau einer Stallscheune in ein Ferienhaus ausserhalb der Bauzone nach Art. 24d Abs. 2 und 3 RPG setzt voraus, dass die Baute als Einzelobjekt materiell schützenswert ist. Fehlt dieser Schutzwert, kann die Bewilligung nicht erteilt werden.
BGer 1C_111/2020 vom 11.08.2021 (Gutgeheissen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 28.09.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.