Das ausdrückliche Beseitigungsverbot nach Art. 16 Abs. 3 BauG (BE) schützt nicht nur Vorgärten und Innenhöfe, sondern auch vergleichbare Gartenflächen, die wohnhygienisch oder für das Orts- und Landschaftsbild wertvoll sind; dieses Verbot geht dem Recht der Bauherrschaft auf Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen vor. Das ISOS ist…
VGer BE 100 2024 373 vom 04.11.2024 (Abgewiesen)Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Entscheide zur selben Frage
- BGer 1C_250/2026Die Rekurslegitimation des Schweizer Heimatschutzes (SHS) nach Art. 12 NHG ist zu bejahen, wenn eine Bundesaufgabe vorliegt, insbesondere bei Ausnahmebewilligungen im Gewässerraum. Der Thurgauer Heimatschutz (THS) ist jedenfalls legitimiert, Beeinträchtigungen umliegender Schutzobjekte geltend zu machen.
- BGer 1C_174/2026Die Qualifikation von Baukörpern als bauliche Einheit im Rahmen von Gebäudelänge und Grenzabstand ist eine Frage der Gesamtwürdigung, wobei konstruktive, funktionelle und optische Kriterien massgebend sind. Die vorinstanzliche Beurteilung ist nur auf Willkür zu prüfen.
- VGer ZH VB.2025.00568Kernzonen stellen Schutzmassnahmen nach § 205 lit. a PBG dar, deren Zweck in der Wahrung schutzwürdiger Ortsbilder besteht; Projektänderungen, die charakteristische ortstypische Elemente entfernen und sich dadurch nicht gut ins Ortsbild einordnen, sind nicht bewilligungsfähig. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist…
- BGer 1C_19/2025Bei Mobilfunkanlagen innerhalb der Bauzone ist weder ein Bedürfnisnachweis noch eine Standortgebundenheit oder eine umfassende Interessenabwägung mit Prüfung von Alternativstandorten erforderlich, sofern keine ISOS-geschützten Bauten beeinträchtigt werden. Elektrosensibilität rechtfertigt keine über die NISV hinausgehenden…
- VGer AG WBE.2025.105Nachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
- VGer ZH VB.2025.00488In der Kernzone ist die kommunale Baubehörde verpflichtet, eine Abweichung von der Einschätzung des Fachbeirats Denkmalpflege mit triftigen Gründen zu begründen; unterlässt sie dies, kann das Rechtsmittelgericht den Einordnungsentscheid uneingeschränkt prüfen. Selbst ein verhältnismässig geringfügiger Gestaltungsmangel genügt, um eine…
Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.