Entscheide zu Art. 16 Abs. 1 BauG (BE)
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- VGer BE 100 2024 360Eine im Grundbuch eingetragene bauhindernde Dienstbarkeit (Baubeschränkung) ist im Baubewilligungsverfahren unbeachtlich, sofern sie keine öffentlich-rechtliche Relevanz aufweist. Ästhetikvorschriften dürfen die nach der Zonenordnung zulässigen Gebäudedimensionen nicht wesentlich einschränken, wenn keine überwiegenden öffentlichen…
- VGer BE 100 2024 373Das ausdrückliche Beseitigungsverbot nach Art. 16 Abs. 3 BauG (BE) schützt nicht nur Vorgärten und Innenhöfe, sondern auch vergleichbare Gartenflächen, die wohnhygienisch oder für das Orts- und Landschaftsbild wertvoll sind; dieses Verbot geht dem Recht der Bauherrschaft auf Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen vor. Das ISOS ist…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.