Entscheide zu Art. 16 Abs. 3 BauG (BE)
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer BE 100 2024 373Das ausdrückliche Beseitigungsverbot nach Art. 16 Abs. 3 BauG (BE) schützt nicht nur Vorgärten und Innenhöfe, sondern auch vergleichbare Gartenflächen, die wohnhygienisch oder für das Orts- und Landschaftsbild wertvoll sind; dieses Verbot geht dem Recht der Bauherrschaft auf Erstellung von Motorfahrzeugabstellplätzen vor. Das ISOS ist…
- VGer BE 100 2021 320Kommunale Gestaltungsvorschriften, welche eine «gute Gesamtwirkung» verlangen (Art. 21 f. Baureglement Burgdorf), können Nebenbauten im Vorgartenbereich eines durchgrünten Quartiers untersagen; ortskundige Gemeindebehörden verfügen dabei über einen anerkannten Beurteilungsspielraum. Das öffentliche Interesse am Ortsbildschutz überwiegt…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.