Entscheid vom 01.03.2023 · Kanton BE

VGer BE 100 2022 7

Abgewiesen

Eine ungedeckte terrassierte Sitzplatzanlage stellt kein Gebäude dar und fällt daher nicht unter die Grenzabstandsvorschriften für Gebäude und Nebenbauten; massgebend sind die Bauabstandsvorschriften für hinterfüllte Stützmauern. Der Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 GBR schliesst Stützmauern nicht aus und schreibt Böschungen nicht zwingend…

VGer BE 100 2022 7 vom 01.03.2023 (Abgewiesen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.