Entscheide zu Art. 14 GBR
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- VGer BE 100 2022 7Eine ungedeckte terrassierte Sitzplatzanlage stellt kein Gebäude dar und fällt daher nicht unter die Grenzabstandsvorschriften für Gebäude und Nebenbauten; massgebend sind die Bauabstandsvorschriften für hinterfüllte Stützmauern. Der Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 GBR schliesst Stützmauern nicht aus und schreibt Böschungen nicht zwingend…
- VGer BE 100 2021 161Bei rechtmässig an der Grundstücksgrenze zusammengebauten Gebäuden gelten die öffentlich-rechtlichen Grenz- und Gebäudeabstände zwischen den zusammengebauten Teilen nicht; eine einseitige Aufstockung mit einem Attikageschoss ist zulässig, sofern die bautypologische Fläche eingehalten wird. Das Attikageschoss eines zusammengebauten…
- VGer BE 100 2019 280Eine Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage darf aus ästhetischen Gründen verweigert werden, wenn der Antennenstandort exponiert ist und dem Orts- und Strassenbild eine erhöhte Schutzwürdigkeit zukommt. Ein Verstoss gegen das Fernmelderecht liegt nur vor, wenn die Verweigerung einem faktischen Totalverbot gleichkommt und die…
- VGer BE 100 2017 141Gestützt auf das allgemeine Einordnungsgebot («gute Gesamtwirkung», Art. 14 GBR i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BauG) darf Art und Mass der zonenrechtlich zulässigen Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt werden; für den Verzicht auf den allseitigen Attikarücksprung genügt eine nachvollziehbare architektonische Begründung, sie muss nicht zwingend…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.