Entscheide zu Art. 9 BauG
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- VGer BE 100 2023 98Bei bestehenden Erschliessungsstrassen gilt die Verkehrssicherheit vermutungsweise als gewährleistet, wenn die Normen für neue Anlagen nicht massiv unterschritten werden; fehlende Fahrradabstellplätze stellen einen durch Nebenbestimmung heilbaren, untergeordneten Projektmangel dar und rechtfertigen keinen Bauabschlag.
- VGer BE 100 2023 105Der Umgebungsschutz eines Baudenkmals nach Art. 10b BauG (BE) verbietet nicht jeden Eingriff in die Umgebung des Schutzobjekts; entscheidend ist, ob die unmittelbare Nahumgebung erhalten bleibt und das Baudenkmal nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein im abparzellierten Gartenbereich einer schützenswerten Villa geplantes…
- BGer 1C_268/2022Die Vorinstanz hat die kommunalen Gestaltungsvorschriften zum Ortsbilderhaltungsgebiet nicht willkürlich angewendet, da der Berner Heimatschutz das Bauvorhaben gestalterisch als unproblematisch einstuft und die fehlende explizite Erwähnung einzelner Kriterien im Bericht keine Willkür begründet.
- VGer BE 100 2022 181Lichtreflexionen einer Photovoltaikanlage sind Einwirkungen im umweltrechtlichen Sinne (Art. 7 Abs. 1 USG); übermässige Immissionen liegen nicht schon dann vor, wenn die Richtwerte des Leitfadens Solaranlagen geringfügig überschritten werden, sofern die konkreten Verhältnisse eine erhebliche Relativierung der berechneten Blendzeiten…
- VGer BE 100 2020 96Soll eine Mobilfunkanlage auf einem inventarisierten Baudenkmal errichtet werden, ist vor der Interessenabwägung zwingend zu prüfen, ob taugliche Alternativstandorte bestehen, die mit dem Ortsbild- und Denkmalschutz besser vereinbar sind (Art. 3 Abs. 1 NHG, Art. 10a ff. BauG); fehlen entsprechende Abklärungen, ist die Sache an die…
- VGer BE 100 2022 201Die kommunale Praxis der Stadt Bern, in den Lauben der Oberen Altstadt nur Leuchtkästen bis maximal 30 cm Höhe zuzulassen, ist gestützt auf Art. 24 Abs. 2 RR und das öffentliche Interesse am Schutz des UNESCO-Weltkulturguts Berner Altstadt rechtlich haltbar. Wer im Wissen um die fehlende Baubewilligung eine zu grosse Leuchtreklame an…
- VGer BE 100 2020 296Aus Art. 7 Abs. 4 BauG (BE) lässt sich kein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erhalt einer über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehenden Erschliessung ableiten; die Ortsbildverträglichkeit des Abbruchs eines Scheunengebäudes ist im Rahmen des gemeindlichen Beurteilungsspielraums zu würdigen, wobei das Fehlen eines…
- VGer BE 100 2022 7Eine ungedeckte terrassierte Sitzplatzanlage stellt kein Gebäude dar und fällt daher nicht unter die Grenzabstandsvorschriften für Gebäude und Nebenbauten; massgebend sind die Bauabstandsvorschriften für hinterfüllte Stützmauern. Der Wortlaut von Art. 15 Abs. 3 GBR schliesst Stützmauern nicht aus und schreibt Böschungen nicht zwingend…
- VGer BE 100 2021 271Der allgemeine Trend zu sinkendem Platzbedarf auf Friedhöfen begründet keine erhebliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne von Art. 21 Abs. 2 RPG, die eine akzessorische Überprüfung des kommunalen Zonenplans rechtfertigen würde. Ein zonenkonformes Friedhofprojekt bedarf keines Bedarfsnachweises, und parkähnliche Gestaltung steht der…
- VGer BE 100 2021 285Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit 17,8 ha Nutzfläche, 25 Milchkühen und 1,372 SAK geht über die Grenze der Freizeitlandwirtschaft hinaus und erfüllt die Voraussetzungen der Zonenkonformität nach Art. 16a Abs. 1 RPG i.V.m. Art. 34 RPV. Das Gericht auferlegt sich bei Einschätzungen kantonaler Fachbehörden (LANAT, AGR) eine…
- VGer BE 100 2021 117Eine bestehende Stichstrasse mit 3 m Fahrbahnbreite genügt für die baurechtliche Erschliessung eines Mehrfamilienhauses in einem weitgehend überbauten Gebiet, wenn die Mehrbelastung verhältnismässig gering ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt. Eine ungemessene Wegrechtsdienstbarkeit deckt die zonenkonform bedingte…
- VGer BE 100 2021 246Die Genehmigung einer Überbauungsordnung mit Gebäudehöhen knapp unter der Hochhausgrenze ist rechtmässig, wenn die ZPP solche Höhen vorsieht und die Genehmigungsbehörde das Planungsermessen der Gemeinde nicht durch eigenes Ermessen ersetzt. Art. 9 BauG schränkt das Planungsermessen ein, erfordert aber die Abwägung aller…
- VGer BE 100 2021 123An- und Nebenbauten im Sinne von Art. 515 Abs. 5 GBR können unabhängig von ihrer Bewohnbarkeit ein Flachdach aufweisen, sofern eine gute Einordnung ins Ortsbild erreicht wird; der Begriff ist nicht auf unbewohnte Kleinbauten zu beschränken. Liegt ein Bericht des Berner Heimatschutzes als leistungsfähige örtliche Fachstelle vor, entfällt…
- VGer BE 100 2020 84Eine Umgehung des Zweitwohnungsverbots (Art. 75b BV, Art. 6 ZWG) ist nur dann anzunehmen, wenn von Anfang an offensichtlich ist, dass ein als Erstwohnung deklariertes Bauvorhaben nicht wie angegeben genutzt werden kann. Ästhetische Anforderungen an ein Bauvorhaben beurteilen sich bei heterogener Quartierstruktur nach dem Mittelmass der…
- VGer BE 100 2017 141Gestützt auf das allgemeine Einordnungsgebot («gute Gesamtwirkung», Art. 14 GBR i.V.m. Art. 9 Abs. 1 BauG) darf Art und Mass der zonenrechtlich zulässigen Nutzung nicht wesentlich eingeschränkt werden; für den Verzicht auf den allseitigen Attikarücksprung genügt eine nachvollziehbare architektonische Begründung, sie muss nicht zwingend…
- BGer 1C_169/2017Eine Ausnahmebewilligung nach kommunalem Baurecht kann auch aus siedlungsgestalterischen Gründen erteilt werden, wenn eine architektonisch gute Lösung gewährleistet ist, ohne dass eine besondere Härte für die Bauherrschaft vorliegen muss. Die Kostenverteilung muss die Teilunterwerfung der Bauherrschaft unter einen Streitpunkt…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.