Entscheide zu LSV Anhang
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2021.00162Eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 22 USG ist ausgeschlossen, wenn die Immissionsgrenzwerte wesentlich überschritten werden; wesentlich ist eine Überschreitung tendenziell, wenn die Lärmwerte näher beim Alarmwert als beim Immissionsgrenzwert liegen. Bei IGW-Überschreitungen bis 7 dB(A) handelt es sich stets um…
- VGer ZH VB.2021.00164Bei offensichtlich wesentlicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG kommt eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nicht in Betracht; der Sinn und Zweck von Art. 22 USG (Schutz vor übermässigem Lärm, Druck auf Lärmverursacher) würde sonst ausgehöhlt.
- BGer 1C_507/2015Die Interessenabwägung fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Immissionsgrenzwerte eingehalten wurden und keine akzessorische Anfechtung des Gestaltungsplans zulässig war. Die Parteientschädigung basierte auf kantonaler Praxis und war bundesrechtskonform.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.