Decisioni su OIF
Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-iii-nrn--0060-0061-2024-vom-8--mai-2024Ein Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG ist nicht verletzt, wenn kommunale Baubewilligung und kantonale Gesamtverfügung (strassenpolizeiliche, lärm- und gewässerschutzrechtliche Bewilligung) für eine Wohnüberbauung aufeinander abgestimmt sind und Nachbarschaft keinen materiellen Mangel nachweisen kann.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0141/2022Eine Projektfestsetzung für Lärmsanierung ist teilweise aufzuheben und zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen, wenn die Baudirektion Erleichterungen nach Art. 14 LSV gewährt hat, ohne den Sachverhalt ausreichend zu ermitteln, und die Kantonspolizei eine Temporeduktion ohne hinreichende Grundlage abgewiesen hat.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0134/2022Eine Baubewilligung für ein Einkaufszentrum mit aufgesetzten Wohnnutzungen ist zur Neubeurteilung zurückzuweisen, wenn der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur lenkungswirksamen Parkgebühr keine substanzielle Begründung enthält und sich lediglich pauschal auf ältere Bundesgerichtsurteile stützt.
- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0265-0271-2021-vom-9--november-2021-laermsanierung-gemeindestrassenDie Lärmsanierung von Gemeindestrassen wird nach dem StrG als Strassenprojekt beurteilt; das BRGE ist zuständig gemäss § 329 PBG, und bei nicht abschliessend geklärter Sachverhaltslage ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2021.00162Eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 22 USG ist ausgeschlossen, wenn die Immissionsgrenzwerte wesentlich überschritten werden; wesentlich ist eine Überschreitung tendenziell, wenn die Lärmwerte näher beim Alarmwert als beim Immissionsgrenzwert liegen. Bei IGW-Überschreitungen bis 7 dB(A) handelt es sich stets um…
- VGer ZH VB.2021.00164Bei offensichtlich wesentlicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gemäss Art. 22 USG kommt eine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nicht in Betracht; der Sinn und Zweck von Art. 22 USG (Schutz vor übermässigem Lärm, Druck auf Lärmverursacher) würde sonst ausgehöhlt.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0099/2019Bei der Festsetzung eines Strassenprojekts durch den Stadtrat sind die lärmschutzrechtlichen Anforderungen der LSV zu beachten; Rekurrenten, die durch das Projekt betroffen sind, haben Anspruch auf korrekte Ermittlung der Lärmimmissionen und allfällige Schallschutzmassnahmen.
- BRG ZH BRK: brge-i-nr--0061-0063-2019-vom-10--mai-2019-1Lärmschutzmassnahmen für einen Ersatzneubau einer Wohnüberbauung sind ausreichend, wenn sie in den Dispositiv-Ziffern des Bauentscheids konkret verankert sind und inhaltlich dem Fachbericht der Lärmschutz-Fachstelle entsprechen; eine weitergehende Entfernung des Baukörpers von der Strasse ist nicht verlangt, wenn die Hanglage und das…
- BRG ZH BRGE II Nr. 0055/2019Ein Strassenbauprojekt mit begleitenden Schallschutzmassnahmen ist rechtmässig, wenn die Lärmschutzmassnahmen ausreichen, die Immissionsgrenzwerte einzuhalten; eine weitergehende Entfernung des Baukörpers von der Strasse oder zusätzliche bauliche Massnahmen können nicht verlangt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten…
- BRG ZH BRGE I Nr. 0011/2019Eine Baubewilligung für eine Skateranlage in einem Wohngebiet ist teilweise zu ergänzen, wenn die Betriebszeiten ohne hinreichende Begründung nicht eingeschränkt werden; die Beschränkung der Betriebszeiten ist im Hinblick auf die Lärmschutzinteressen der Nachbarschaft zu beurteilen und anzupassen.
- BRG ZH BRK: entscheidauszug-aus-brge-iv-nrn--0208-2009-vom-20--dezember-2018Eine Baubewilligung für einen freistehenden Kirchturm mit verglasten Glockenstube ist in teilweiser Gutheissung der Rekurse dahingehend abzuändern, dass auf das morgendliche Glockengeläut an Montag bis Freitag verzichtet wird und weitere Nebenbestimmungen zur Lärmreduktion (Dispositiv-Ziffern 1.1-1.3, 2 und 6) ergänzt werden.
- BRG ZH BRGE III Nr. 0088/2017Bei der Festsetzung eines Strassenlärm-Sanierungsprogramms ist die angenommene Lärmreduktion auf tatsächlich gefahrene Geschwindigkeiten abzustellen; es ist rechtsstaatlich unhaltbar, mit Überschreitungen der angeordneten Höchstgeschwindigkeit zu rechnen, da angeordnete Geschwindigkeitsreduktionen grundsätzlich durchzusetzen sind.
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0015/2017Bei der Baubewilligung für eine Skateanlage sind die lärmrechtlichen Anforderungen für Sportlärm (LSV) zu beachten; eine Baubewilligung, die nicht alle geplanten Anlageteile vollständig beurteilt, ist aufzuheben und zur umfassenden Würdigung zurückzuweisen.
- TF 1C_507/2015La ponderazione degli interessi è risultata a favore del progetto, poiché i valori limite delle immissioni sono stati rispettati e non era ammissibile un ricorso accessorio contro il piano di quartiere. L'indennità di parte era basata sulla prassi cantonale e conforme al diritto federale.
- VGer ZH VB.2016.00052Nächtliches Kirchengeläut von über 40-45 dB kann nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen als unzulässige Lärmimmission gelten; die widerstreitenden Interessen (Nachtruhe vs. Tradition/Zeitansage) sind abzuwägen, wobei stündliche Glockenschläge die Tradition wahren, ohne das Ruhebedürfnis übermässig zu beeinträchtigen.
Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.