Entscheide zu Art. 82 f. BGG
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- BGer 1C_406/2023Die aufschiebende Wirkung ist zu gewähren, wenn gewichtige öffentliche Interessen des Gewässerschutzes (konkrete Verschmutzungsgefahr der Tunnelquellen) gegenüber dem Interesse an sofortiger Sanierung (Verkehrssicherheit) überwiegen und eine Hauptsachenprognose nicht eindeutig ausfällt.
- BGer 1C_597/2021Die Qualifikation von Räumen innerhalb eines Baukubus als Wintergärten im Sinne von Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG/SG ist nicht willkürlich, wenn eine baulich-konstruktive Abgrenzung besteht. Die Vorinstanz hat ihre Kognition nicht unzulässig beschränkt.
- BGer 1C_158/2022Eine Baubewilligung kann auch bei nicht idealen, aber hinreichenden Erschliessungsverhältnissen erteilt werden, wenn die Interessenabwägung zwischen Ortsbildschutz und Verkehrssicherheit sachgerecht erfolgt und die Minimalanforderungen an die Erschliessung gemäss Art. 19 Abs. 1 RPG erfüllt sind.
- BGer 1C_267/2022Das Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…
- BGer 1C_669/2020Die Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…
- BGer 1C_655/2019Die Beurteilung der befriedigenden Gesamtwirkung gemäss kantonalem Recht (hier § 238 PBG/ZH) unterliegt einem kommunalen Ermessensspielraum, der nur bei Willkür oder krasser Verletzung von Rechtsgrundsätzen überschritten wird. Die Anwendung von VSS-Normen und Kamin-Empfehlungen des BAFU zur Bestimmung von Parkplätzen und Kaminhöhen ist…
- BGer 1C_607/2019Die Vorinstanz hat willkürfrei festgestellt, dass gestaffelte Bauten vorliegen und die Gebäudehöhe für jede Einheit gesondert gemessen werden darf. Zudem sind die Terrainveränderungen und Stützmauern als unvermeidlich und zulässig einzustufen.
- BGer 1C_378/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Kernzone ist rechtmässig, wenn die Zonenkonformität, die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben (u.a. Besonnung, Kinderspielflächen, Parkplätze) sowie die Einordnung in die Umgebung gewahrt sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen einer Reduktion der Baumasse entgegenstehen.
- BGer 1C_354/2019Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus in der Wohnzone W2A innerhalb eines Gestaltungsplans ist rechtmässig, wenn das Projekt die Vorschriften des Gestaltungsplans einhält und keine überwiegenden öffentlichen Interessen gegen die maximale Ausnutzung sprechen.
- BGer 1C_187/2019Eine Ausnahmebewilligung nach § 133 Abs. 1 lit. c PBG (Nachverdichtung) setzt voraus, dass die Unterschreitung von Grenzabständen der Realisierung zusätzlicher anrechenbarer Wohnflächen dient; nicht anrechenbare Räume (z. B. Untergeschoss) rechtfertigen keine Ausnahme.
- BGer 1C_49/2019Die erweiterte Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG ist für ein altrechtliches Wohnhaus nicht anwendbar, wenn bereits eine Ersatzbaute bewilligt und errichtet wurde, da der Anspruch auf Wahrung des Besitzstandes damit vollständig erschöpft ist.
- BGer 1C_64/2019Die Qualifikation eines Weges als öffentlich oder privat im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG und Art. 33 BZO Küsnacht hängt von der Bestimmtheit des Benutzerkreises ab. Ein Weg, der mehrere Grundstücke erschliesst und einem unbestimmten Benutzerkreis offensteht, gilt als öffentlich, selbst wenn er in Privateigentum steht.
- BGer 1C_303/2018Die zulässige Gebäudehöhe wird durch die Sonderbauvorschriften des Quartierplans definiert; Abweichungen davon sind nur bei triftigen Gründen zulässig. Die Vorinstanz hat Art. 4 SBV nicht willkürlich angewendet, indem sie die Gebäudehöhe am massgebenden Höhenbezugspunkt mass.
- BGer 1C_116/2018Die kommunale Baubewilligungsbehörde darf bei der Beurteilung der Gebäudehöhe und der ästhetischen Einordnung eines Bauprojekts einen durch die Gemeindeautonomie geschützten Ermessensspielraum beanspruchen, sofern sie ihre Erwägungen nachvollziehbar begründet. Eine Gesetzesumgehung liegt nicht vor, wenn die Norm ihrem Sinn nach…
- BGer 1C_107/2018Die Einsprache- und Beschwerdelegitimation von Privatpersonen und Nachbargemeinden gegen eine Baubewilligung für ein Bundesasylzentrum ist zu verneinen, wenn keine spezifische Betroffenheit durch Immissionen oder hoheitliche Interessen nachweisbar ist.
- BGer 1C_42/2018Die Bewilligung von Neubauten in einer Kernzone mit schutzwürdigem Ortsbild kann gestützt auf § 238 PBG verweigert werden, wenn die geplante Überbauung durch ihre Volumen und Anordnung einen krassen Widerspruch zur baulichen und landschaftlichen Umgebung schafft und Schutzobjekte beeinträchtigt.
- BGer 1C_37/2018Die Vorinstanz hat die Baubewilligung für ein Zweifamilienhaus mit Tiefgarage in der Wohnzone W2 zu Recht erteilt. Die Rügen der Beschwerdeführer zu Ausstandsregeln, Protokollierung, Ausnützungsziffer und Verunstaltungsverbot erweisen sich als unbegründet.
- BGer 1C_648/2017Die Weglassung von Erkern, die als vorspringende Gebäudeteile eine Wand bilden und den Grenzabstand verletzen, kann als Bedingung in einer Baubewilligung verlangt werden, ohne dass dies gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip verstösst.
- BGer 1C_590/2017Die Baubehörde darf eine zivilrechtliche Vorfrage (Bauverbotsdienstbarkeit) nur beantworten, wenn diese leicht zu klären ist und ein unzweifelhaftes Resultat ergibt. Eine Umnutzung des gesamten Terrains zu einem Parkplatz mit erheblichen Terrainveränderungen widerspricht einer objektivierten Auslegung des Bauverbots.
- BGer 1C_572/2016Die Auslegung einer kommunalen Bauvorschrift (Art. 16 Abs. 4 BZO Erlenbach) durch die Gemeinde ist zu respektieren, wenn sie vertretbar und nicht rechtsverletzend ist, da sie in den Schutzbereich der Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV) fällt.
- BGer 1C_482/2016Die Auslegung kommunaler Bauvorschriften (hier Art. 13 BZO) unterliegt einem Beurteilungsspielraum der Gemeindebehörden, der von kantonalen Instanzen nur auf Vertretbarkeit zu prüfen ist. Stützmauern für eine Zufahrt im Gartenbereich können als vertretbar eingestuft werden, wenn sie für die Erschliessung unerlässlich sind und die gute…
- BGer 1C_126/2016Die Anrechnung von als Fitnessräume ausgewiesenen Flächen an die Ausnützungsziffer ist zulässig, wenn diese Räume aufgrund ihrer objektiven Eignung (z. B. Belichtung, Grösse) für eine spätere Wohnnutzung geeignet sind, selbst wenn sie gemäss kantonalem Recht grundsätzlich von der Anrechnung ausgenommen sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.