Entscheide zu Art. 79 Abs. 1 VRPG
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- VGer BE 100 2025 151Wenn ein Bundesgericht letztinstanzlich über die identischen Vorfragen eines hängigen Beschwerdeverfahrens entschieden hat, fehlt das schutzwürdige aktuelle Rechtsschutzinteresse an dessen Weiterführung, und die Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit ist rechtmässig.
- VGer BE 100 2024 128Für Mobilfunkanlagen genügt als Profilierung eine einzelne in die Höhe ragende Stange, welche Standort und Höhe des Antennenmasts markiert; die Profilierung einzelner Antennen ist nicht erforderlich, auch wenn die Antennen der neuen Generation grösser und deutlicher wahrnehmbar sind. Die Attika-Rückversetzungsvorschrift (Art. 20…
- VGer BE 100 2024 215Anzeigende Nachbarn sind im strassenbaupolizeilichen Wiederherstellungsverfahren gestützt auf Art. 12 und Art. 65 Abs. 1 VRPG Partei bzw. zur Beschwerde legitimiert, wenn sie materiell beschwert sind; der fehlende Verweis auf das BauG im Strassengesetz bewirkt keinen Verlust von Parteistellung und Beschwerderecht.
- VGer BE 100 2024 165Zur Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist auch die Grundeigentümerin legitimiert, die nicht Baugesuchstellerin ist, da sie in einem allfälligen Wiederherstellungsverfahren Partei wäre. Die Frist zur Erhebung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beginnt mit dem…
- VGer BE 100 2021 3Adaptive 5G-Antennen, die nach der «worst case»-Methode gemäss BAFU-Empfehlung beurteilt werden, erfüllen die Grenzwertanforderungen der NISV; die geltenden Grenzwerte genügen dem Vorsorgeprinzip und das Qualitätssicherungssystem der Betreiberin ist für die Kontrolle des bewilligungskonformen Betriebs geeignet. Das Verwaltungsgericht…
- VGer BE 100 2022 129Bei einer geringfügigen Grenzabstandsverletzung eines nicht bewilligten Lichtschachts von weniger als 10 cm darf die Baupolizeibehörde auf den vollständigen Rückbau verzichten, wenn eine Verkürzung auf den reglementarischen Grenzabstand die durch die Grenzabstandsvorschriften geschützten Interessen nicht verbessern würde. Die…
- VGer BE 100 2022 350Die Einsprachebefugnis in Bausachen setzt neben räumlicher Nähe zum Bauvorhaben eine besondere Betroffenheit durch konkret zu erwartende Immissionen oder andere massgebliche Beeinträchtigungen voraus; die blosse Berufung auf das allgemeine öffentliche Interesse an rechtmässiger Bautätigkeit begründet keine Einsprachelegitimation nach…
- VGer BE 100 2022 45Der Wunsch nach optimaler Ausnützung eines Grundstücks und wirtschaftliche Gründe begründen keine «besonderen Verhältnisse» im Sinne von Art. 26 BauG, die eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Gebäudeabstands rechtfertigen; zumutbare alternative Lösungen schliessen eine solche Ausnahme aus.
- VGer BE 100 2023 10Eine Baubewilligung zur Umnutzung in einen 'Praxisraum', die mit Auflagen und Bedingungen (Nachweis eines Mietvertrags und einer Gewerbebewilligung für Praxistätigkeit) verknüpft ist, lässt nicht jede gewerbliche Nutzung zu. Ein Mietvertrag für einen Pausen- und Aufenthaltsraum für Chauffeurinnen und Chauffeure erfüllt diese Auflagen…
- VGer BE 100 2021 237Gastgewerbliche Einzelbewilligungen können ausnahmsweise auch für Veranstaltungen in landwirtschaftszonenwidrigen Gebäuden ausserhalb der Bauzone erteilt werden, sofern Häufigkeit und Dauer der Anlässe das zulässige Mass nicht überschreiten und kein faktischer zonenwidriger Dauerbetrieb entsteht.
- VGer BE 100 2022 262Im Verfahren um vorsorglichen Rechtsschutz nach Art. 27 VRPG sind die Interessenabwägung und die Prüfung der Verhältnismässigkeit entscheidend; bei unklarem Ausgang der Hauptsache ist ausschliesslich auf die auf dem Spiel stehenden öffentlichen und privaten Interessen abzustellen. Wirtschaftliche Interessen eines Restaurantbetreibers…
- VGer BE 100 2021 234Die Vorschriften einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) gelten für das gesamte Zonengebiet; ein darin festgelegter reduzierter Grenzabstand kann nicht auf einzelne Parzellengrenzen beschränkt ausgelegt werden. Eine ordnungsgemäss publizierte und genehmigte Zonenplanänderung ist in Rechtskraft erwachsen und bindet die Baubewilligungsbehörde.
- VGer BE 100 2021 364Der Ersatz konventioneller durch adaptive Antennen (5G) löst in jedem Fall eine Baubewilligungspflicht aus, unabhängig davon, ob ein Korrekturfaktor aufgeschaltet wird oder nicht; ein Bagatellverfahren genügt nicht. Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens ist geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz…
- VGer BE 100 2021 287Eine Person, die als Steuerzahler einer Gemeinde Einsprache gegen eine kommunale Baubewilligung erhebt und ausschliesslich die Mitfinanzierung eines als «luxuriös» empfundenen Vorhabens beanstandet, ist mangels unmittelbarer persönlicher Betroffenheit nach Art. 35 Abs. 2 Bst. a BauG BE nicht zur Einsprache legitimiert. Das…
- VGer BE 100 2024 57Mieter einer Wohnung innerhalb des Einspracheradius einer Mobilfunkanlage sind zur Baubaubeschwerde nur legitimiert, wenn sie dort tatsächlich wohnen oder arbeiten; unregelmässige Aufenthalte ohne Wohnsitz im massgeblichen Zeitpunkt begründen keine genügende spezifische Beziehungsnähe.
- VGer BE 100 2019 329Wer als Nachbarin eines Fernwärmenetz-Ausbauprojekts weder durch Emissionen noch durch bauliche Massnahmen auf ihrem Grundstück betroffen ist, kann sich allein auf energiepolitische Folgeentscheide der Gemeinde (Kündigung des Wärmelieferungsvertrags) nicht auf eine baurechtlich schutzwürdige Einsprachebefugnis berufen. Finanzielle…
- VGer BE 100 2020 31Eine Beschwerde gegen eine abgelehnte vorsorgliche Massnahme (Baustopp) ist mangels schutzwürdigen Interesses unzulässig, wenn der Entscheid in der Hauptsache bereits ergangen und rechtskräftig geworden ist, bevor die Zwischenverfügung beim Verwaltungsgericht angefochten wird.
- VGer BE 100 2020 139Wer nachträglich Baubeschwerde erhebt, weil er unverschuldet nicht am Baubewilligungsverfahren teilnehmen konnte, muss die Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde nachweisen oder zumindest glaubhaft machen; massgebend ist der Zeitpunkt der Kenntnis der wesentlichen Informationen über den Bauentscheid. Gelingt der Nachweis der Rechtzeitigkeit…
- VGer BE 100 2020 131Bei der Berechnung der Ausnützungsziffer (AZ) gilt grundsätzlich die Einzelbetrachtung des Baugrundstücks; eine Gesamtbetrachtung unter Einbezug der ursprünglichen Mutterparzelle ist nur ausnahmsweise geboten, wenn eine Abparzellierung offensichtlich zum Zweck der mehrfachen Ausnützung vorgenommen wurde. Liegt zwischen der Parzellierung…
- VGer BE 100 2019 272Seit der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 und Art. 35c Abs. 1 BauG durch die BauG-Revision 2016 ist eine aspektmässige Aufteilung des Streitgegenstands im Baubewilligungsverfahren nicht mehr statthaft; eine Baubewilligung bildet eine Einheit und kann nicht gleichzeitig vor der Baubewilligungsbehörde und vor dem Verwaltungsgericht hängig…
- VGer BE 100 2017 271Bestätigt die Beschwerdeinstanz einen kommunalen Wiederherstellungsbefehl und präzisiert sie ihn gestützt auf eigene Sachverhaltsfeststellungen, liegt keine reformatio in peius vor, und die Gemeinde kann ihre Verfügung nach Eintritt des Devolutiveffekts nicht mehr selbst aufheben. Die Wiederherstellung einer ohne Bewilligung erheblich…
- VGer BE 100 2015 146Lärmschutzauflagen in einem Baubewilligungsentscheid können durch einen späteren Rechtsmittelentscheid ersetzt werden, auch wenn das Dispositiv des Rechtsmittelentscheids nicht ausdrücklich die Aufhebung älterer Auflagen verfügt, sofern sich aus den Erwägungen unmissverständlich ergibt, dass die früheren Auflagen als überflüssig…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.