Entscheid vom 21.02.2019 · Kanton BE

VGer BE 100 2019 272

Teilweise gutgeheissen

Seit der Aufhebung von Art. 40 Abs. 2 und Art. 35c Abs. 1 BauG durch die BauG-Revision 2016 ist eine aspektmässige Aufteilung des Streitgegenstands im Baubewilligungsverfahren nicht mehr statthaft; eine Baubewilligung bildet eine Einheit und kann nicht gleichzeitig vor der Baubewilligungsbehörde und vor dem Verwaltungsgericht hängig…

VGer BE 100 2019 272 vom 21.02.2019 (Teilweise gutgeheissen)

Planungsanlass

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.