Gastgewerbliche Einzelbewilligungen können ausnahmsweise auch für Veranstaltungen in landwirtschaftszonenwidrigen Gebäuden ausserhalb der Bauzone erteilt werden, sofern Häufigkeit und Dauer der Anlässe das zulässige Mass nicht überschreiten und kein faktischer zonenwidriger Dauerbetrieb entsteht.
VGer BE 100 2021 237 vom 09.11.2022 (Abgewiesen)Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Weitere Entscheide dazu
Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.