Entscheide zu Art. 76 Abs. 3 BV
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- BGer 1C_401/2020Die Interessenabwägung bei der Festlegung der Restwassermenge für ein Kleinwasserkraftwerk muss besonders sorgfältig erfolgen, wenn seltene Lebensräume (hier: Leuctra schmidi) betroffen sind. Eine Herabsetzung der Mindestrestwassermenge nach Art. 32 lit. b GSchG ist nur zulässig, wenn eine Beeinträchtigung dieser Lebensräume…
- BVGer A-5459/2015Die Anschlussgarantie nach Art. 5 Abs. 2 StromVG steht unter dem Vorbehalt überwiegender entgegenstehender Interessen, insbesondere der Raumplanung und des Naturschutzes. Eine fehlerhafte Interessenabwägung führt zur Aufhebung der Plangenehmigung.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.