Bestimmung · 3 Entscheide

Art. 74 Abs. 1 lit. a AuG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 74 Abs. 1 lit. a AuG

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  1. VGer ZH VB.2018.0076206.03.2019 · AbgewiesenEine Eingrenzung auf ein Gemeindegebiet ist verhältnismässig, wenn ein vergleichsweise schweres öffentliches Interesse besteht und der Beschwerdeführer in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden und untergetaucht ist.
  2. VGer ZH VB.2018.0070624.01.2019 · AbgewiesenEine Eingrenzung ist als geeignete Zwangsmassnahme zu qualifizieren, wenn ein Rücknahmeabkommen besteht und Ausschaffungen auf Linienflügen möglich sind.
  3. VGer ZH VB.2018.0027829.11.2018 · Teilweise gutgeheissenEine Ausgrenzung auf das Gesamtgebiet eines Kantons zur Verhinderung von Betäubungsmitteldelikten ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene die Delikte nur auf dem Gebiet einer Stadt begangen hat; auch EU-Bürger können Adressaten einer Ausgrenzungsverfügung nach AuG sein.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.