Décisions relatives à art. 74 al. 1 let. a AuG
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- VGer ZH VB.2018.00762Eine Eingrenzung auf ein Gemeindegebiet ist verhältnismässig, wenn ein vergleichsweise schweres öffentliches Interesse besteht und der Beschwerdeführer in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden und untergetaucht ist.
- VGer ZH VB.2018.00706Eine Eingrenzung ist als geeignete Zwangsmassnahme zu qualifizieren, wenn ein Rücknahmeabkommen besteht und Ausschaffungen auf Linienflügen möglich sind.
- VGer ZH VB.2018.00278Eine Ausgrenzung auf das Gesamtgebiet eines Kantons zur Verhinderung von Betäubungsmitteldelikten ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene die Delikte nur auf dem Gebiet einer Stadt begangen hat; auch EU-Bürger können Adressaten einer Ausgrenzungsverfügung nach AuG sein.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.