Decisioni su art. 74 cpv. 1 lett. a AuG
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- VGer ZH VB.2018.00762Eine Eingrenzung auf ein Gemeindegebiet ist verhältnismässig, wenn ein vergleichsweise schweres öffentliches Interesse besteht und der Beschwerdeführer in der Vergangenheit mehrfach straffällig geworden und untergetaucht ist.
- VGer ZH VB.2018.00706Eine Eingrenzung ist als geeignete Zwangsmassnahme zu qualifizieren, wenn ein Rücknahmeabkommen besteht und Ausschaffungen auf Linienflügen möglich sind.
- VGer ZH VB.2018.00278Eine Ausgrenzung auf das Gesamtgebiet eines Kantons zur Verhinderung von Betäubungsmitteldelikten ist unverhältnismässig, wenn der Betroffene die Delikte nur auf dem Gebiet einer Stadt begangen hat; auch EU-Bürger können Adressaten einer Ausgrenzungsverfügung nach AuG sein.
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