Entscheide zu Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV
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- BGer 1C_389/2019Bei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.
- BGer 1C_418/2019Die Baubewilligungsbehörde muss bei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, die die Planungswerte einhält, zusätzlich prüfen, ob mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Lärmemissionen im Rahmen des Vorsorgeprinzips (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) erreicht werden kann.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.