Entscheide zu Art. 68 Abs. 1, 2 und 4 BGG
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- BGer 1C_449/2023Die Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung nach § 12 BO Baar ist willkürfrei, wenn die zulässige Baumasse eingehalten wird und keine überwiegenden öffentlichen Interessen eine Reduktion erfordern.
- BGer 1C_182/2018Die Qualifizierung von Räumen als Voll- oder Dachgeschoss sowie die Messung der Gebäudehöhe bei Kreuzfirstdächern sind nach kantonalem Recht zu beurteilen; eine willkürliche Anwendung liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz die Eignung von Räumen für Wohnzwecke und die Messweise bei ungewöhnlichen Dachformen sachgerecht prüft.
- BGer 1C_137/2017Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da den Beschwerdeführern kein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung der Fristverlängerung für die Bauvollendung zusteht, weil ihnen im Obsiegensfall kein praktischer Nutzen entsteht.
- BGer 1C_433/2016Die Vorinstanz verfiel in Willkür, indem sie das 'heutige ausgemittelte gewachsene Terrain' gemäss Art. 9 Abs. 2 des Quartiergestaltungsplan-Reglements mit dem 'neuen Terrain' gleichsetzte, obwohl das Reglement und dessen Anhang 2 eine klare Unterscheidung vorsehen.
- BGer 1C_192/2010Die Interessenabwägung nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH fiel zugunsten der Mobilfunkanlage aus, da keine überwiegenden öffentlichen oder nachbarlichen Interessen entgegenstanden und die kommunale Baubehörde bei der ästhetischen Würdigung einen geschützten Beurteilungsspielraum hatte.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.