Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 66 LST

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
40 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 66 LST

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  1. BGer 1C_60/202508.04.2026 · AbgewiesenDie Bewilligung einer Baubewilligung setzt voraus, dass der Zugang zum Grundstück für die vorgesehene Nutzung ausreichend ist (Art. 19 und 22 LPT). Die Beurteilung der Suffizienz des Zugangs obliegt primär den kantonalen Behörden, wobei das Bundesgericht nur auf Willkür prüft.
  2. BGer 1C_499/202518.02.2026 · Teilweise gutgeheissenDie Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.
  3. BGer 1C_591/202326.04.2024 · AbgewiesenPflanzen in einer panoramischen Zone sind nicht automatisch als bauliche Anlagen zu qualifizieren; bei vor Inkrafttreten einer neuen Norm gepflanzten Bäumen und Sträuchern greift der Schutz erworbener Situationen, sofern diese ihre Identität bewahren.
  4. BGer 1C_490/202226.07.2023 · AbgewiesenEine substantielle Transformation einer bestehenden, nicht konformen Bauanlage (hier: Abstand zum Wald) ist nur zulässig, wenn der Widerspruch zum neuen Recht öffentliche Interessen und diejenigen der Nachbarn nicht spürbar beeinträchtigt (Art. 66 Abs. 2 lit. a LST).
  5. BGer 1C_133/201909.06.2020 · GutgeheissenDie kantonalen Normen zu Ausnahmen für bestehende, nicht konforme Bauten (Art. 66 LST, Art. 86 RLst) sind im Kanton Tessin direkt anwendbar und gehen kommunalen Regelungen vor. Eine kommunale Norm, die weitergehende Ausnahmen zulässt, ist unanwendbar, wenn sie mit kantonalem Recht kollidiert.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.