Entscheide zu Art. 47 LATC
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_306/2023Ein Kontrolle incident der kommunalen Zonenplanung im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Voraussetzungen einer Anpassung nach Art. 21 Abs. 2 LAT erfüllt sind. Die Möglichkeit, Wohnungen in einer Gewerbezone zu erstellen, ist nicht per se unzulässig, wenn sie den kommunalen Vorschriften entspricht und…
- BGer 1C_288/2023Ein kommunaler Nutzungsplan, der ein Gebiet in geschützte Landwirtschaftszone einstuft, ist rechtmässig, wenn er auf einer sachgerechten Interessenabwägung basiert und mit übergeordneten Planungsinstrumenten (PALM, PDCn, ISOS) sowie den Anforderungen an SDA konform geht. Eine vorzeitige Auszonung ist zulässig, wenn sie nicht zu…
- BGer 1C_514/2022Das Bundesgericht hebt den kantonalen Entscheid auf, weil die Vorinstanz die Interessenabwägung zwischen dem privaten Bauvorhaben und der geplanten kommunalen Zone réservée nicht vorgenommen hat. Die Abwägung muss insbesondere die Wirkung der Zone réservée (Art. 49 LATC) auf das Baugesuch berücksichtigen.
- BGer 1C_230/2022Bei nachträglicher Festsetzung einer Zone réservée während des Beschwerdeverfahrens ist eine Interessenabwägung zwischen den privaten Bauinteressen und den öffentlichen Planungsinteressen (insb. Schutz eines ISOS-Objekts) erforderlich. Eine pauschale Bewilligungspflicht ohne diese Abwägung verletzt Bundesrecht (Art. 27 LAT).
- BGer 1C_212/2022Die Anwendung von Art. 47 LATC (antizipatorische negative Wirkung von Planungsänderungen) setzt eine konkrete, hinreichend begründete Gefährdung der geplanten Massnahme voraus. Eine pauschale Ablehnung von Baugesuchen aufgrund allgemeiner Überlegungen zur Zonenüberdimensionierung ist unzulässig.
- BGer 1C_143/2020Ein präjudizieller Kontrollantrag an der Nutzungsplanung ist im Rahmen einer Baubewilligung nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Die Standortgebundenheit und die Integration in den bestehenden…
- BGer 1C_94/2020Eine Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn sie der Pflicht zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT und dem kantonalen Richtplan dient. Die Ausdehnung auf die gesamte Bauzone ist verhältnismässig, wenn eine flächendeckende Überprüfung erforderlich ist.
- BGer 1C_518/2019Die Einrichtung einer Zone réservée zur Sicherung einer künftigen Planungsrevision ist rechtmässig, wenn sie auf einer überdimensionierten Bauzone basiert und die betroffenen Parzellen ohne laufende Bauprojekte in der Peripherie liegen. Die Abgrenzung muss nicht bereits die endgültige Planung vorwegnehmen, sondern kann vorläufig sein.
- BGer 1C_488/2019Eine nach Inkrafttreten einer neuen Zone réservée erneuerte Baubewilligung muss den Anforderungen der neuen Zonenaffektation entsprechen, auch wenn die Frist nach Art. 77 Abs. 3 aLATC nicht eingehalten wurde.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.