Entscheide zu Art. 46 LATC
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- BGer 1C_311/2025Der dies a quo der fünfjährigen Frist für eine kantonale Reservationszone nach Art. 27 LAT beginnt mit deren Auflegung zur öffentlichen Auflage, nicht mit der späteren Genehmigung, um die bundesrechtliche Maximaldauer nicht zu überschreiten.
- BGer 1C_530/2024Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.
- BGer 1C_277/2024Die Verlängerung einer kantonalen Reservationszone ist zulässig, wenn sie einem konkreten Planungsziel dient, die Proportionalität gewahrt bleibt und die Massnahme zeitlich begrenzt ist (Art. 27 LAT, Art. 26 BV).
- BGer 1C_695/2023Die Einzonung von Grundstücken in eine Reservationszone nach Art. 27 LAT ist rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient, insbesondere der Anpassung überdimensionierter Bauzonen, und verhältnismässig ist. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 und 36 BV) wird dabei nicht verletzt.
- BGer 1C_644/2023Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer bundesrechtlichen Planungsverpflichtung (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_410/2022Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer Parzelle ist rechtmässig, wenn sie der Vermeidung von Planungshemmnissen dient und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entspricht, insbesondere bei Überdimensionierung der Bauzone.
- BGer 1C_204/2022Die Festlegung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist zulässig, wenn die Anpassung des Zonenplans aufgrund von Überdimensionierung der Bauzone (Art. 15 Abs. 2 LAT) erforderlich ist und die betroffene Parzelle nicht zweifelsfrei zum dicht bebauten Gebiet gehört.
- BGer 1C_623/2021Die Anordnung einer kantonalen Reservationszone gemäss Art. 27 LAT zur Redimensionierung einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Anpassung der Bauzonen dient und verhältnismässig ist.
- BGer 1C_206/2020Ein Kontrolle incident der Nutzungsplanung ist ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT sensibel verändert haben und eine Anpassung der Planungszone notwendig erscheint. Im vorliegenden Fall rechtfertigen der Überdimensionierung der Bauzone, die Lage der Parzelle in der Frange der Lokalität und die…
- BGer 1C_576/2020Die Erlassung einer Zone réservée zur Sicherung der Planungsfreiheit bei überdimensionierter Bauzone ist rechtmässig, wenn sie dem redimensionnement der Bauzone dient und verhältnismässig ist. Ein Vorabausschluss einzelner Parzellen ist nicht erforderlich.
- BGer 1C_94/2020Eine Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn sie der Pflicht zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT und dem kantonalen Richtplan dient. Die Ausdehnung auf die gesamte Bauzone ist verhältnismässig, wenn eine flächendeckende Überprüfung erforderlich ist.
- BGer 1C_394/2019Die Festlegung einer Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn eine Anpassung der Nutzungsplanung aufgrund eines überdimensionierten Baugebiets wahrscheinlich ist. Die Prüfung beschränkt sich auf die Plausibilität der geplanten Massnahmen, nicht auf deren definitive Rechtmässigkeit.
- BGer 1C_532/2019Die Einrichtung einer Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Planungspflicht (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und die betroffenen Parzellen nicht zum urbanisierten Gebiet gehören.
- BGer 1C_267/2019Die Einrichtung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie der Anpassung einer überdimensionierten Bauzone dient und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist. Die kantonale Intervention gemäss Art. 134 LATC ist zulässig, auch ohne vorherige Mahnung an die Gemeinde.
- BGer 1C_16/2019Die Einrichtung einer Planungszone (zone réservée) zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist rechtmässig, wenn sie auf einer konkreten Planungsabsicht beruht, präzise abgegrenzt ist und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahrt. Die Garantie des Eigentums (Art. 26 BV) wird nicht verletzt, sofern…
- BGer 1C_241/2016Die Erstellung einer Reservationszone nach Art. 46 LATC und der damit verbundene Baubewilligungsverweigerung nach Art. 77 LATC sind rechtmässig, wenn sie einem öffentlichen Interesse dienen und dem Verhältnismässigkeitsprinzip entsprechen. Eine Verletzung des Prinzips von Treu und Glauben liegt nicht vor, wenn keine konkreten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.