Entscheide zu Art. 44a USG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_367/2016Die Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…
- BGer 1C_405/2012Die Interessenabwägung zwischen verkehrsbedingten Emissionen und der Ansiedlung verkehrsintensiver Nutzungen in einer Sondernutzungszone ist bundesrechtskonform, wenn die Gemeinde durch ein Gesamtkonzept (z. B. Gestaltungsplan) gleichwertige Massnahmen zur Emissionsbegrenzung trifft, selbst wenn diese nicht strikt kantonalen…
- BGer 1C_463/2011Die Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.