Bestimmung · 7 Entscheide

Art. 4 LAT

7 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
7
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
14 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 4 LAT

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_18/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung einer Parzelle aus der Bauzone zur Einhaltung der Grundsätze des Raumplanungsrechts (Art. 1, 3, 15 LAT) ist rechtmässig, wenn sie der Konzentration der Besiedlung, der Vermeidung von Zersiedelung und der Koordination mit der Verkehrserschliessung dient. Eine Interessenabwägung ist auch ohne explizite Bezugnahme auf alle…
  2. BGer 1C_19/202415.07.2025 · AbgewiesenDie Auszonung von Parzellen aus der Bauzone in die Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn sie auf den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes (LAT) beruht, insbesondere auf der Konzentration der Bebauung und der Vermeidung von Zersiedelung, und die Interessenabwägung den Anforderungen von Art. 15 LAT entspricht.
  3. BGer 1C_277/202420.03.2025 · AbgewiesenDie Verlängerung einer kantonalen Reservationszone ist zulässig, wenn sie einem konkreten Planungsziel dient, die Proportionalität gewahrt bleibt und die Massnahme zeitlich begrenzt ist (Art. 27 LAT, Art. 26 BV).
  4. BGer 1C_238/202327.11.2023 · AbgewiesenDie Vorinstanz hat zu Recht festgestellt, dass das Recht auf Gehör der Beschwerdeführer gewahrt und der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt wurde. Eine Interessenabwägung war im vorliegenden Fall nicht erforderlich, da die Planungsentscheidung auf sachlichen Gründen beruhte.
  5. BGer 1C_559/202018.05.2021 · AbgewiesenDie Forclusion von Beteiligten, die während der ersten öffentlichen Auflage keine Opposition gegen eine Nutzungsplanung einlegen, ist rechtmässig, wenn keine wesentlichen Änderungen am Projekt vorliegen (Art. 34 LcAT).
  6. BGer 1C_164/201920.01.2021 · GutgeheissenEine Biogasanlage in der Landwirtschaftszone mit einer Jahreskapazität von über 22'250 Tonnen Substrat unterliegt trotz Zonenkonformität einer Planungspflicht, da ihre Auswirkungen auf das Territorium nur im Rahmen einer Planungsprozedur angemessen beurteilt werden können.
  7. BGer 1C_94/202010.12.2020 · AbgewiesenEine Zone réservée nach Art. 27 LAT ist zulässig, wenn sie der Pflicht zur Anpassung überdimensionierter Bauzonen gemäss Art. 15 Abs. 2 LAT und dem kantonalen Richtplan dient. Die Ausdehnung auf die gesamte Bauzone ist verhältnismässig, wenn eine flächendeckende Überprüfung erforderlich ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.