Bestimmung · 8 Entscheide

Art. 38a Abs. 2 RPG

8 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
8
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
38 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 38a Abs. 2 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_360/202425.06.2025 · AbgewiesenDie Teilrevision der Ortsplanung für die Hotelzone Vetter in Arosa ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung vollständig und nicht willkürlich erfolgte. Die Planbeständigkeit wird gewahrt, und das etappierte Vorgehen ist aufgrund sachlicher Gründe vertretbar.
  2. BGer 1C_536/201916.09.2020 · AbgewiesenDie kantonale Regelung in Art. 18 Abs. 1 LATeC, wonach der kantonale Richtplan ab seiner Annahme durch den Staatsrat für kantonale und kommunale Behörden verbindlich ist, ist eine zulässige Ausgestaltung des kantonalen Rechts und nicht willkürlich. Die Anwendung des neuen Richtplans auf die Prüfung des kommunalen Nutzungsplans ist daher…
  3. BGer 1C_77/201807.01.2019 · AbgewiesenDie Bewilligung von Wohnbauten als Hauptwohnsitz in einer Tourismusregion ist zulässig, wenn eine hinreichende Nachfrage nach Hauptwohnsitzen im betroffenen Sektor besteht und keine konkreten Anzeichen für einen Missbrauch der Bewilligung vorliegen. Ein präjudizieller Kontrollantrag zur Planungszone ist nur bei wesentlichen Änderungen…
  4. BGer BGE 144 II 4101.01.2018 · AbgewiesenEine vorgezogene Überprüfung der Planungsgrundlage im Baubewilligungsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 RPG ist nur bei erheblicher Änderung der Verhältnisse zulässig. Das Inkrafttreten der RPG-Revision vom 15. Juni 2012 (Art. 15 Abs. 2 RPG) allein rechtfertigt eine solche Überprüfung nicht, es müssen zusätzliche Umstände wie Lage,…
  5. BGer 1C_205/201610.11.2016 · AbgewiesenEin Rückweisungsentscheid des Verwaltungsgerichts ist als Zwischenentscheid zu qualifizieren, wenn der unteren Instanz noch ein Ermessensspielraum verbleibt. Die Bindungswirkung eines solchen Entscheids erstreckt sich nur auf die konkreten Anordnungen, nicht jedoch auf die Grundsatzfrage der Einzonung, wenn das rechtliche Gehör…
  6. BGer 1C_315/201524.08.2016 · Teilweise gutgeheissenDie Verbandsbeschwerde nach Art. 12 NHG ist gegen Neueinzonungen zulässig, wenn diese die bundesrechtlichen Vorgaben zur Bauzonendimensionierung (revArt. 15 RPG) verletzen. Art. 38a Abs. 2 RPG (Einzonungsmoratorium) ist auf alle vor dem 1. Mai 2014 genehmigten, aber noch nicht rechtskräftigen Einzonungen anwendbar, sofern keine…
  7. BGer 1C_197/201502.02.2016 · GutgeheissenEinzonungen, die nach dem 1. Mai 2014 nicht rechtskräftig sind, unterliegen dem Moratorium nach Art. 38a Abs. 2 RPG und müssen kompensiert werden, sofern keine Ausnahme nach Art. 52a RPV vorliegt.
  8. BGer BGE 142 II 50901.01.2016 · GutgeheissenNeueinzonungen, die sich auf Art. 15 des revidierten RPG stützen, sind als Bundesaufgabe im Sinne von Art. 78 Abs. 2 BV zu qualifizieren. Die gesamtschweizerischen Natur- und Heimatschutzorganisationen sind berechtigt, im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes Beschwerde gegen solche Einzonungen zu führen (Art. 12 NHG).

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.