Entscheide zu Art. 36 LSV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_496/2022Die Baubewilligung für zwei Mehrfamilienhäuser in der Bauzone ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, da das Koordinationsgebot (Art. 25a RPG) eingehalten und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 USG) nicht verletzt wurde. Ein Augenschein zur Dachgestaltung war nicht erforderlich.
- BGer 1C_198/2023Die Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Gesamtanlage (Restaurant und Bistro inkl. Aussenwirtschaft) unvollständig ermittelt und die erforderlichen lärmrechtlichen Abklärungen unterlassen, weshalb die Sache zur Vervollständigung zurückgewiesen wird.
- BGer 1C_498/2019Die Vollzugsbehörde muss die Aussenlärmimmissionen ortsfester Anlagen gemäss Art. 36 LSV ermitteln, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Belastungsgrenzwerte überschritten werden. Eine bestehende Baubewilligung schliesst diese Pflicht nicht aus, auch wenn sie rechtskräftig ist.
- BGer 1C_63/2019Eine rechtskräftige Baubewilligung für eine Wärmepumpenanlage kann bei Vorliegen neuer, wesentlicher Erkenntnisse (z. B. Lärmmessungen) und einem Dauersachverhalt (Betrieb der Anlage) nachträglich angepasst werden, insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Planungswerte (Art. 36, 37a LSV).
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.