Entscheide zu Art. 34 NAPR
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_255/2026Die kantonale Instanz darf bei der Anwendung kommunaler Normen mit unbestimmten Rechtsbegriffen (hier: 'Elemente von historischem und umgebungsbedingtem Wert' gemäss Art. 34 NAPR) die kommunale Beurteilung korrigieren, wenn diese willkürlich oder unhaltbar ist. Die Einordnung eines Gebäudes als schützenswert kann auch ohne formale…
- BGer 1C_687/2021Eine Baubewilligung für eine Nutzungsänderung kann nicht erteilt werden, wenn ein verbindlicher Quartierplan (Piano di quartiere) fehlt und die beabsichtigte Nutzung den Zielen dieses Plans widerspricht. Die Anwendung neuer Schutzvorschriften (hier: Art. 34 NAPR) ist zulässig, wenn die Genehmigungsentscheidung nach deren Inkrafttreten…
- BGer 1C_616/2020Die Schliessung eines halb offenen Raums (Vano) im Erdgeschoss eines Gebäudes im historischen Dorfkern von Muggio (TI) zur Schaffung eines Technikraums verstösst nicht gegen die kommunalen Nutzungsplanungsvorschriften (Art. 34 NAPR), sofern der Raum weder als geschütztes Bauwerk noch als manufatto di valore ambientale eingestuft ist.
- BGer 1C_30/2020Die Einstufung eines Gebäudes als kulturelles Schutzgut von lokalem Interesse und die Festlegung eines Respektperimeters sind rechtmässig, wenn sie auf einer nachvollziehbaren Interessenabwägung und einer ausreichenden Begründung basieren. Die Proportionalität ist gewahrt, wenn die Massnahmen geeignet, notwendig und verhältnismässig sind.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.