Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_69/202326.04.2024 · AbgewiesenDie Einzonung eines Teils einer Parzelle in eine geschützte vitikulturelle Zone ist rechtmässig, wenn die Interessenabwägung nach Art. 3 OAT und Art. 33 Abs. 3 Bst. b LAT korrekt durchgeführt wurde und die Massnahme verhältnismässig ist.
  2. BGer 1C_629/201931.03.2021 · AbgewiesenEine partielle Anpassung eines Nutzungsplans nach Art. 21 Abs. 2 LAT setzt eine sensible Änderung der Umstände voraus; bereits bekannte Umstände oder reine Interessen des Grundeigentümers rechtfertigen keine Planänderung. Die Planungsstabilität hat Vorrang vor individuellen Densifizierungsinteressen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.