Entscheide zu Art. 31 GSchV
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- BGer 1C_497/2021Die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen nach Art. 20 GSchG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage basiert, durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung nach Art. 3 RPV ist erforderlich, wobei den kantonalen Behörden ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht.
- BGer 1C_53/2019Ein Bebauungsplan muss die wesentlichen Planelemente festlegen, darf aber einen stufengerechten Detaillierungsgrad aufweisen und gewisse Spielräume für das Baubewilligungsverfahren offenlassen. Die ISOS-Schutzziele sind bei kantonalen Aufgaben nur indirekt über kantonale und kommunale Vorschriften zu berücksichtigen.
- BGer 1C_583/2017Ein projektbezogener Sondernutzungsplan mit Baubewilligungswirkung unterliegt den Schutzvorschriften des NHG, wenn er eine Bundesaufgabe (z. B. gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung) auslöst. Bei erheblicher Beeinträchtigung eines Bundesinventars (ISOS) ist ein obligatorisches ENHK-Gutachten einzuholen und eine qualifizierte…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.