Entscheide zu Art. 30 LSV
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- BGer 1C_367/2022Ein privater Gestaltungsplan darf von der Grundnutzungsordnung abweichen, sofern diese nicht ihres Sinngehalts entleert wird. Die Beurteilung der besonders guten Einordnung und Gestaltung kann ins Baubewilligungsverfahren delegiert werden, wenn der Gestaltungsplan einen angemessenen Projektierungsspielraum belässt.
- BGer 1C_366/2019Die Umzonung einer nicht erschlossenen Parzelle von der Industrie- in die Wohn- und Gewerbezone (WG4) ist nur zulässig, wenn ein rechtsgenügender Machbarkeitsnachweis erbracht wird, dass die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III im überwiegenden Teil der Zone eingehalten werden können (Art. 24 Abs. 2 USG, Art. 30 LSV).
- BGer BGE 147 II 484Die lärmschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung einer Bauzone sind auch bei der Umzonung von nicht erschlossenem Land zu berücksichtigen. Eine Umzonung in eine Bauzone, die anschliessend nicht erschlossen werden darf, ist unzulässig.
- BGer 1C_182/2019Die Beweislast für das Fehlen einer vollständigen Erschliessung vor Inkrafttreten des USG (1.1.1985) liegt beim Inhaber einer altrechtlichen Lärmquelle (hier: Nationalstrasse), nicht bei den betroffenen Anwohnern. Bei unklarer Sachlage bleibt die Lärmsanierungspflicht bestehen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.