Entscheide zu Art. 3 BZO
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_493/2021Die nachträgliche Bewilligung einer Balkonerweiterung in einer Kernzone mit Ortsbildschutz ist zu verweigern, wenn die Erweiterung das Erscheinungsbild des Gebäudes und die nähere Umgebung äusserst dominant und störend beeinträchtigt und damit weder die Anforderungen von Art. 3 BZO noch § 238 Abs. 2 PBG erfüllt.
- BGer 1C_543/2016Eine Sondernutzungsplanung wie der Aussichtsschutz kann nach Ablauf eines langen Zeitraums (hier 30 Jahre) unabhängig von geänderten Verhältnissen überprüft werden. Die Interessenabwägung muss die konkrete Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses (Aussicht) gegen die Eigentumsbeschränkung des Grundeigentümers abwägen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.