Bestimmung · 1 Entscheid

Art. 24 IDG

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Entscheide zu Art. 24 IDG

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  1. VGer ZH VB.2018.0037027.03.2019 · Teilweise gutgeheissenAkten zu hängigen Einwendungsverfahren unterliegen dem Akteneinsichtsrecht nach § 8 VRG; bei Nachbarrechtsmitteln besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf öffentliche Verhandlung nach Art. 6 EMRK.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.