Entscheide zu Art. 22 Abs. 2 lit. b LAT
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BGer 1C_20/2025Ein bestehender, langjährig genutzter und von den Anliegern tolerierter privater Zufahrtsweg kann auch ohne formellen Rechtstitel als ausreichend im Sinne von Art. 19 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 lit. b LAT gelten, wenn die technischen und rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind und eine Interessenabwägung dies rechtfertigt.
- BGer 1C_304/2022Ein präjudizieller Kontrollantrag für einen Quartierplan ist nur bei wesentlichen Änderungen der Umstände zulässig. Die Erschliessung eines Grundstücks muss nicht ideal, aber ausreichend für den vorgesehenen Verkehr sein. Die Einbeziehung von Verkehrsflächen in die COS-Berechnung ist nicht willkürlich, wenn sie auf kantonaler Praxis…
- BGer 1C_208/2022Ein Baugesuch für vier Villen in einer bestehenden Dorfzone ist auch bei überdimensionierter Bauzone zulässig, wenn die Parzelle bereits eingebettet in bebautem Gebiet liegt, ausreichend erschlossen ist und keine sensiblen Umstände (z. B. Schutzflächen) betrifft. Ein präjudizieller Kontrollantrag des Nutzungsplans scheidet aus, wenn…
- BGer 1C_548/2021Ein Bauprojekt mit acht gruppierten Wohngebäuden in einer Villenzone (5. Zone nach LaLAT) ist mit einer Ausnahmbewilligung nach Art. 59 Abs. 4 LCI zulässig, wenn es den Charakter, die Harmonie und die Gestaltung des Quartiers wahrt und die Erschliessung ausreichend ist. Die Abwägung der Interessen (Dichtes Bauen vs. Quartiercharakter)…
- BGer 1C_368/2021Ein präjudizieller Kontrollantrag eines Nutzungsplans im Rahmen einer Baubewilligung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sich die Umstände seit der Planerstellung erheblich verändert haben. Die Erschliessung muss technisch und rechtlich ausreichend sein, ohne übermässige Gefahren für die Nutzer zu schaffen.
- BGer 1C_209/2022Die getrennte Bewilligung zweier Teilprojekte eines Schulkomplexes verletzt weder das Koordinationsprinzip noch die Anforderungen an die Erschliessung nach Art. 19 LAT, sofern die Sicherheitsaspekte der Zugänge umfassend geprüft und die Interessen global abgewogen wurden.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.