Entscheide zu Art. 22 Abs. 2 lit. a LAT
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- BGer 1C_458/2025Ordnungsgemässe Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei illegalen Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist auch nach langjähriger Duldung zwingend, sofern keine 30-jährige Verjährung nach Art. 25 Abs. 5 LAT vorliegt und keine aussergewöhnlichen Umstände eine Abweichung rechtfertigen.
- BGer 1C_214/2024Die Umnutzung von Verwaltungsräumen in ein zusätzliches Wohnungsobjekt in einem Gebäude ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung verstösst gegen das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. Eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, selbst wenn die baulichen Änderungen vor allem innen liegen.
- BGer 1C_733/2021Eine Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn das Projekt der Zonenwidmung entspricht und keine besondere Planungsbedürftigkeit besteht. Die Abwägung von Denkmalschutzinteressen ist nur dann erforderlich, wenn das betroffene Objekt als Ensemble im Sinne des kantonalen Rechts qualifiziert wird.
- BGer 1C_533/2021Eine ohne gültige Bewilligung ausserhalb der Bauzone errichtete Baute ist auch bei langjähriger Duldung und hohen Rückbaukosten zu beseitigen, wenn der Bauherr nicht in gutem Glauben handeln konnte und keine Aussicht auf nachträgliche Legalisierung besteht.
- BGer 1C_8/2022Bauwerke und Anlagen ausserhalb der Bauzone sind grundsätzlich zu beseitigen, sofern keine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 LAT vorliegt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist verhältnismässig, wenn überwiegende öffentliche Interessen (Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) betroffen sind.
- BGer 1C_184/2022Bauten ausserhalb der Bauzone ohne Bewilligung sind in der Regel zu beseitigen, sofern sie nicht durch ihre Bestimmung erzwungen sind (Art. 24 LAT) oder unter Art. 24c LAT fallen. Der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist verfassungsrechtlich verankert und erfordert eine strikte Anwendung.
- BGer 1C_594/2021Eine Ausnahmebewilligung für Installationen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 LAT ist zulässig, wenn die Standortgebundenheit durch die Destination objektiv begründet ist und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Provisorität der Installation erleichtert die Bewilligung.
- BGer 1C_462/2021Ein ausserhalb der Bauzone erstellter, illegaler Lagerplatz und die damit verbundenen Anlagen müssen auch nach Jahrzehnten der Nutzung wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden, da das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet verfassungsrechtlich verankert ist und über private Interessen Vorrang hat.
- BGer 1C_162/2019Die Umnutzung eines als Wochenendchalet bewilligten Gebäudes zu einer ganzjährig bewohnbaren Wohnung in einer Landschaftsschutzzone außerhalb der Bauzone überschreitet die zulässige Teiltransformation nach Art. 24c LAT und Art. 42 OAT und erfordert die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.
- BGer 1C_644/2017Ein Bauprojekt in einer Gewerbezone ist nicht zonenkonform, wenn seine Architektur und Infrastruktur primär auf Handels- und Dienstleistungsnutzungen ausgelegt sind und nicht auf handwerkliche Tätigkeiten. Die kantonale Praxis, Abweichungen zu dulden, begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung, wenn die Gemeinde eine Rückkehr zur…
- BGer 1C_276/2016Die Nichtanordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bei einem rechtswidrig erstellten Wohngebäude in der Landwirtschaftszone verletzt das Bundesrecht, insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet (Art. 14 Abs. 2 und 22 Abs. 2 lit. a LAT).
- BGer 1C_496/2015Hors zone à bâtir, les constructions et installations doivent être nécessaires et proportionnées; les immissions lumineuses sind au cas par cas nach LPE zu beurteilen. Die Interpretation kantonaler Planungsvorschriften wird nur auf Willkür überprüft.
- BGer 1C_464/2015Eine ohne kantonale Bewilligung in der Landwirtschaftszone errichtete, nicht genehmigungsfähige Installation (hier: teleskopische Poolabdeckung) muss auch bei guter Gläubigkeit des Eigentümers rückgebaut werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen (insbesondere das Prinzip der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet) dies erfordern.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.