Bestimmung · 5 Entscheide

Art. 22 Abs. 1 und 2 RPG

5 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
5
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
60 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 22 Abs. 1 und 2 RPG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer 1C_172/202024.03.2021 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen der Durchsetzung der Gestaltungsrichtlinien (öffentliches Interesse an einheitlicher Baugestaltung) und den Eigentumsinteressen des Bauherrn muss die Bösgläubigkeit des Bauherrn, die Verhältnismässigkeit der Massnahme und den gemeindlichen Beurteilungsspielraum berücksichtigen.
  2. BGer 1C_173/202024.03.2021 · GutgeheissenDie Interessenabwägung muss die Gestaltungsrichtlinien der Gemeinde als Ausdruck ihrer Autonomie (Art. 50 Abs. 1 BV, Art. 22 KRG) und die Verhältnismässigkeit der Wiederherstellungsmassnahme (Art. 36 BV, Art. 94 KRG) umfassend berücksichtigen. Eine Duldungsverfügung setzt eine hinreichende Begründung der Gleichbehandlung im Unrecht oder…
  3. ? 1C_645/201919.06.2020 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an einem zusammenhängenden Radwegnetz und den privaten Grundeigentümerinteressen sowie Sicherheitsbedenken wurde korrekt vorgenommen; der Finanzbeschluss des Grossen Rates genügt als rechtliche Grundlage für das Projekt.
  4. BGer 1C_314/201801.04.2019 · Teilweise gutgeheissenDie Einleitung eines Quartierplanverfahrens von Amtes wegen ist nur rechtmässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (insbesondere mangelnde Erschliessung) erfüllt sind und die Massnahme verhältnismässig ist. Die Gemeindeautonomie nach Art. 50 BV schützt die Entscheidungsfreiheit der Gemeinde, unterliegt aber den bundes- und…
  5. BGer 1C_460/201814.03.2019 · AbgewiesenEin Neubau einer Betriebsleiterwohnung in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn der Wohnraum für den Betrieb unentbehrlich ist. Bestehender, auch freiwillig abgetretener Wohnraum ist anzurechnen, um eine Gesetzesumgehung zu verhindern.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.