Entscheide zu Art. 21 LE
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- BGer 1C_184/2026Die Unterschrift der Grundeigentümerin auf einem Baugesuch ist eine materielle Voraussetzung für die Behandlung des Gesuchs; fehlt sie, darf die Baubewilligung abgelehnt werden, ohne dass darin eine Rechtsverweigerung liegt. Das Bundesgericht bestätigt, dass die willkürfreie Anwendung dieser formellen Anforderung keine unzulässige…
- VGer TI 52.2023.307Eine Behörde, die auf ein Rechtsmittel der Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht eintritt, ohne ihr zuvor eine angemessene Frist zur Nachreichung der Ermächtigung durch die Eigentümerversammlung gesetzt zu haben, verletzt den Verhältnismässigkeitsgrundsatz und begeht übermässigen Formalismus; der Mangel der Vertretungsmacht ist sanierbar.
- VGer TI 52.2023.254Eine zonenkonforme Asphaltierung kann als selbständige Massnahme bewilligt werden, auch wenn auf demselben Grundstück illegale Aktivitäten bestehen und eine Abbruchs- sowie Wiederherstellungsverfügung in Kraft ist. Die Erteilung der Baubewilligung für die Asphaltierung konsolidiert die unrechtmässige Situation nicht, da die illegale…
- VGer TI 52.2022.122Eine fest am Boden verankerte Markisenstruktur mit Metallpfeilern und seitlich schliessbaren Kunststoffbahnen ist einer Pergola oder einem Vordach gleichzusetzen und in den Ausnützungsindex (i.o.) einzurechnen. Die Unveränderlichkeit und die witterungsbeständige Ausgestaltung unterscheiden sie massgeblich von einer jederzeit…
- VGer TI 52.2022.168Stützt sich der Sockel einer Garage auf eine künstliche Aufschüttung von weniger als 3 m Breite, so ist diese nach Art. 41 LE zur Gebäudehöhe hinzuzurechnen; überschreitet das Bauwerk damit die Maximalhöhe für Nebengebäude, gilt es als Hauptgebäude und muss den entsprechenden Grenzabstand einhalten.
- VGer TI 52.2021.486Eine Mauer, die hangabwärts abgegrabenes Terrain sichert (muro di controriva), unterliegt nicht den Höhenbeschränkungen für Einfriedungs- oder Stützmauern nach Art. 13 NAPR. Der Charakter einer Mauer ist aufgrund der tatsächlichen topografischen Verhältnisse zu beurteilen, wobei historische Pläne und Fotografien als Beweismittel…
- VGer TI 52.2021.328Ein Gebäude, das vor dem 1. Juli 1972 errichtet und verändert wurde, geniesst den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, auch wenn keine konkrete Baubewilligung mehr aufgefunden werden kann, sofern keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Erstellung bestehen. Ein Dachersatz, der die wesentlichen Merkmale der bestehenden…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.