Entscheid vom 02.12.2022 · Kanton TI

VGer TI 52.2022.122

Abgewiesen

Eine fest am Boden verankerte Markisenstruktur mit Metallpfeilern und seitlich schliessbaren Kunststoffbahnen ist einer Pergola oder einem Vordach gleichzusetzen und in den Ausnützungsindex (i.o.) einzurechnen. Die Unveränderlichkeit und die witterungsbeständige Ausgestaltung unterscheiden sie massgeblich von einer jederzeit…

VGer TI 52.2022.122 vom 02.12.2022 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.