Entscheid vom 23.06.2021 · Kanton TI

VGer TI 52.2021.328

Abgewiesen

Ein Gebäude, das vor dem 1. Juli 1972 errichtet und verändert wurde, geniesst den Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, auch wenn keine konkrete Baubewilligung mehr aufgefunden werden kann, sofern keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Erstellung bestehen. Ein Dachersatz, der die wesentlichen Merkmale der bestehenden…

VGer TI 52.2021.328 vom 23.06.2021 (Abgewiesen)

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.