Entscheide zu Art. 2 Abs. 1 LSV
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- BGer 1C_264/2024Bei einer wesentlichen Änderung einer bestehenden Schulsportanlage sind die Lärmemissionen so zu begrenzen, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (Art. 8 LSV). Bei deutlicher Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Sportlärm sind emissionsbegrenzende Massnahmen oder Erleichterungen zu prüfen. Eine Reduktion der…
- BGer 1C_83/2024Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ist bewilligungsfähig, wenn die lärmschutzrechtlichen Planungswerte eingehalten werden und das Vorsorgeprinzip (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) gewahrt ist, wobei zusätzliche Massnahmen nur bei wirtschaftlich tragbarer, wesentlicher Emissionsreduktion verlangt werden können.
- BGer 1C_569/2022Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz (Vorsorgeprinzip) und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von emissionsmindernden Massnahmen fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Planungswerte deutlich unterschritten werden und keine wesentliche zusätzliche Emissionsreduktion mit geringem Aufwand möglich ist.
- BGer 1C_418/2019Die Baubewilligungsbehörde muss bei der Bewilligung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, die die Planungswerte einhält, zusätzlich prüfen, ob mit relativ geringem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Lärmemissionen im Rahmen des Vorsorgeprinzips (Art. 11 Abs. 2 USG, Art. 7 Abs. 1 lit. a LSV) erreicht werden kann.
- BGer 1C_95/2016Die Genehmigung einer Weganlage mit Stahltreppe als Werk öffentlichen Nutzens ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar, wenn sie einem öffentlichen Interesse dient und verhältnismässig ist. Ein Lärmgutachten ist nicht erforderlich, wenn die zu erwartenden Lärmimmissionen geringfügig sind und durch Auflagen weiter reduziert werden können.
- VGer AG WBE.2011.127Bei neubauähnlichen Umgestaltungen von Sportanlagen ist eine Lärmermittlung nach Art. 36 ff. LSV bereits im Baubewilligungsverfahren durchzuführen, wenn eine Überschreitung der Planungswerte nicht ausgeschlossen werden kann. Die Interessenabwägung erfordert eine objektivierte Beurteilung der Lärmimmissionen unter Berücksichtigung der…
- BGer 1A.39/2004Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.