Bestimmung · 9 Entscheide

Art. 18a NHG

9 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
9
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Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 18a NHG

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  1. VGer GL VG.2024.0007124.06.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung erfordert eine rechtsgenügliche Abklärung und Begründung der ökologisch ausreichenden Pufferzonen für Flachmoore von nationaler Bedeutung. Fehlende oder unvollständige wissenschaftliche Grundlagen führen zur Rückweisung an die Vorinstanz.
  2. BGer 1C_338/202125.01.2022 · AbgewiesenDie Zuweisung einer Parzelle zur Naturschutzzone als Magerwiese/Trockenstandort ist rechtmässig, wenn sie der Umsetzung eines kantonalen Naturschutzgebiets von kantonaler Bedeutung dient und die ökologische Bedeutung der Fläche durch Fachberichte belegt ist. Die Ausscheidung von Schutzzonen in der Nutzungsplanung ist das ordentliche…
  3. BGer 1C_595/201824.03.2020 · GutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen dem Schutz des Auengebiets von nationaler Bedeutung (BLN, AuenV) und der Anlage eines Wanderwegs erfordert ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung für Eingriffe. Ein solches liegt bei einem Wanderweg nicht vor, selbst wenn er Teil einer nationalen Route ist. Die Detailabgrenzung des…
  4. BGer BGE 146 II 34701.01.2020 · GutgeheissenEin neuer Wanderweg in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung ist nur zulässig, wenn ein überwiegendes Interesse von nationaler Bedeutung vorliegt (Art. 4 Abs. 2 AuenV). Fehlt ein solches Interesse, ist der Eingriff unzulässig, selbst wenn der Weg ausserhalb des Lebensraums einer geschützten Art angelegt wird, aber erhebliche…
  5. BGer 1A.137/200225.09.2003 · GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt durch Nichtbeachtung des kantonalen Reptilieninventars und Ablehnung eines Gutachtens offensichtlich unvollständig festgestellt. Die Interessenabwägung zwischen Biotopschutz und Überbauung erfordert eine wissenschaftlich fundierte Klärung der Schutzwürdigkeit des betroffenen Gebiets.
  6. BGer BGE 121 II 824.02.1995 · AbgewiesenKantonale Schutzmassnahmen für Objekte auf Bahngrundstücken sind zulässig, sofern sie auf einer umfassenden Interessenabwägung beruhen und die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken.
  7. BGer BGE 118 IB 48519.11.1992 · GutgeheissenDer Schutz des Lebensraums des Eisvogels als Biotop von regionaler Bedeutung überwiegt die Interessen an einer baulichen Nutzung, da keine Ersatzbiotope möglich sind und der Schutzauftrag des NHG Vorrang hat.
  8. BGer BGE 117 IB 24323.09.1991 · AbgewiesenBei Schutzobjekten nach Art. 24sexies Abs. 5 BV (Moore von nationaler Bedeutung) ist eine Interessenabwägung ausgeschlossen; das absolute Veränderungsverbot geht anderen öffentlichen Interessen und der Eigentumsgarantie vor.
  9. BGer BGE 114 IB 26806.12.1988 · GutgeheissenBei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone in BLN-Objekten und Riedgebieten geht der strenge Biotopschutz (Art. 18 ff. NHG) der forstwirtschaftlichen Erschliessung vor, sofern überwiegende Naturschutzinteressen betroffen sind und keine unvermeidbaren Eingriffe vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.