Bestimmung · 2 Entscheide

Art. 15 Abs. 3 RPV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu Art. 15 Abs. 3 RPV

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  1. BGer 1C_662/201714.05.2019 · AbgewiesenDie Interessen am Bau der Schnellabrollwege (Sicherheit, betriebliche Effizienz, Verspätungsabbau) überwiegen die gegenteiligen raumplanerischen und umweltrechtlichen Interessen (Fluglärmbelastung), da die Lärmzunahme als nicht wahrnehmbar und die sachplanerische Grundlage als ausreichend erachtet wurde.
  2. BVGer A-603/201731.01.2018 · GutgeheissenDie Aufhebung der Gebirgslandeplätze Rosenegg-West und Gumm ohne vorheriges ENHK-Gutachten und ohne umfassende Interessenabwägung gemäss Art. 6 NHG verstösst gegen das Raumplanungsrecht. Eine Abwägung muss die Schutzziele der BLN-Gebiete priorisieren und betriebliche Restriktionen als Alternative prüfen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.