Entscheid vom 23.08.2022 · Kanton GR

VGer GR R 2021 67

Abgewiesen

Eine Nutzungsbeschränkung für einen Wohnraum bis zum Nachweis ausreichender Ausnützungsziffer stellt eine Auflage (nicht eine Suspensivbedingung) dar, womit die Baubewilligung sofort wirksam ist. Die derart vor dem 11. März 2012 rechtmässig bestehende Wohnung gilt als altrechtliche Wohnung nach Art. 10 ZWG und darf nach Art. 11 Abs. 3…

VGer GR R 2021 67 vom 23.08.2022 (Abgewiesen)

Betroffenes Schutzgut

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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 11.10.2026) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.