Bestimmung · 4 Entscheide

Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV

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Entscheide
4
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0039709.04.2026 · Teilweise gutgeheissenDas Standortdatenblatt muss Angaben über die Strahlung an den drei am stärksten belasteten OMEN enthalten; kann die Betreiberin nicht aufzeigen, dass die von einer Beschwerdeführerin vorgebrachten Orte nicht zu diesen drei OMEN gehören, ist die Baubewilligung in diesem Punkt mangelhaft.
  2. VGer ZH VB.2024.0032914.08.2025 · AbgewiesenUntergeordnete Mängel in Bauplänen einer Mobilfunkanlage, wie die fehlende Darstellung der Abschirmung von Dachflächenfenstern, können mittels Nebenbestimmung ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden.
  3. VGer ZH VB.2021.0060603.03.2022 · AbgewiesenBei einer Mobilfunkantenne ist eine besonders gute Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG) nur verlangt, wenn zwischen dem Schutzobjekt und der Anlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; fehlt dieser wegen der Distanz oder unterschiedlicher räumlicher Umgebung, genügt die allgemeine Einordnungsvorschrift. Die in der…
  4. VGer ZH VB.2018.0007728.02.2019 · Teilweise gutgeheissenBei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.