Décisions relatives à art. 11 al. 2 let. c ORNI
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- VGer ZH VB.2024.00397Das Standortdatenblatt muss Angaben über die Strahlung an den drei am stärksten belasteten OMEN enthalten; kann die Betreiberin nicht aufzeigen, dass die von einer Beschwerdeführerin vorgebrachten Orte nicht zu diesen drei OMEN gehören, ist die Baubewilligung in diesem Punkt mangelhaft.
- VGer ZH VB.2024.00329Untergeordnete Mängel in Bauplänen einer Mobilfunkanlage, wie die fehlende Darstellung der Abschirmung von Dachflächenfenstern, können mittels Nebenbestimmung ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden.
- VGer ZH VB.2021.00606Bei einer Mobilfunkantenne ist eine besonders gute Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG) nur verlangt, wenn zwischen dem Schutzobjekt und der Anlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; fehlt dieser wegen der Distanz oder unterschiedlicher räumlicher Umgebung, genügt die allgemeine Einordnungsvorschrift. Die in der…
- VGer ZH VB.2018.00077Bei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.
Les résumés sont des synthèses propres, assistées par IA, des textes intégraux officiels (état au 02.10.2026), traduites automatiquement de l'allemand. Seule la décision du tribunal fait foi.