Disposizione · 4 decisioni

art. 11 cpv. 2 lett. c ORNI

4 decisioni nel corpus invocano questa disposizione.

Decisioni
4
Accolti (in tutto o in parte)
50 %
Media del corpus
27 %

Decisioni su art. 11 cpv. 2 lett. c ORNI

Prima le più recenti. Ogni voce porta alla pagina di dettaglio con massima, citazione e testo integrale ufficiale.

  1. VGer ZH VB.2024.0039709.04.2026 · Parzialmente accoltoDas Standortdatenblatt muss Angaben über die Strahlung an den drei am stärksten belasteten OMEN enthalten; kann die Betreiberin nicht aufzeigen, dass die von einer Beschwerdeführerin vorgebrachten Orte nicht zu diesen drei OMEN gehören, ist die Baubewilligung in diesem Punkt mangelhaft.
  2. VGer ZH VB.2024.0032914.08.2025 · RespintoUntergeordnete Mängel in Bauplänen einer Mobilfunkanlage, wie die fehlende Darstellung der Abschirmung von Dachflächenfenstern, können mittels Nebenbestimmung ohne besondere Schwierigkeiten behoben werden.
  3. VGer ZH VB.2021.0060603.03.2022 · RespintoBei einer Mobilfunkantenne ist eine besonders gute Einordnung (§ 238 Abs. 2 PBG) nur verlangt, wenn zwischen dem Schutzobjekt und der Anlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein optischer Bezug besteht; fehlt dieser wegen der Distanz oder unterschiedlicher räumlicher Umgebung, genügt die allgemeine Einordnungsvorschrift. Die in der…
  4. VGer ZH VB.2018.0007728.02.2019 · Parzialmente accoltoBei einer unzutreffend adressierten, aber rechtzeitig der Post übergebenen Beschwerde ist die Rechtsmittelfrist als gewahrt zu betrachten, sofern keine Anhaltspunkte auf Rechtsmissbrauch bestehen; fehlerhafte Protokollierung von Augenscheineindrücken durch einen am Entscheid nicht mitwirkenden Richter verletzt die Sachverhaltsermittlung.

Le massime sono sintesi proprie, redatte con l'ausilio dell'IA, dei testi integrali ufficiali (stato al 02.10.2026), tradotte automaticamente dal tedesco. Fa stato unicamente la decisione del tribunale.